Wasser. Läuft.
Trinkwasser kommt fast wie selbstverständlich aus dem Wasserhahn, und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Doch dahinter steckt eine aufwendige und komplexe Infrastruktur, die strenge Kontrollen, zahlreiche Vorgaben und Gesetze einhalten muss. Hier erklären wir wichtige Begriffe rund um unsere Trinkwasserversorgung in einfachen Worten.
Wert des Trinkwassers
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Analytik
Amtlich anerkannte und akkreditierte Labore für Wasser- und Umweltanalytik kontrollieren unser Trinkwasser von den Gewinnungsbrunnen bis zum Hausanschluss. Auch Rohwasser wird überwacht. Die Trinkwasserverordnung schreibt die Einhaltung von über 60 mit Grenz- oder Richtwerten belegten Parametern vor. Die Analysewerte für Ihr Trinkwasser finden Sie im Internet auf den Seiten Ihres Wasserversorgungsunternehmens. Hier können Sie sich beispielsweise über die Wasserhärte informieren oder wieviel Calcium und Magnesium Ihr Trinkwasser enthält. Die Analytik wird übrigens immer besser und genauer. So kann heutzutage ein im Bodensee aufgelöstes Stück Würfelzucker nachgewiesen werden.
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Durchschnittliche Wassernutzung
Jeder Mensch im Saarland nutzte im Jahr 2019 durchschnittlich zwischen 120-125 Liter Trinkwasser am Tag und liegt damit etwas unter dem deutschlandweiten Durchschnitt, der 127 Liter pro Kopf beträgt. Insgesamt ging die Nutzung in den letzten 30 Jahren zurück, im Jahr 1990 verwendeten die Deutschen pro Kopf noch 147 Liter am Tag. (Quelle: BDEW Wasserstatistik)
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EU-Trinkwasserrichtlinie
Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie schafft EU-weite Standards im Umgang mit Trinkwasser. Sie dient dem Schutz der Gesundheit von Verbrauchern und trägt zu besseren Informationen rund ums Trinkwasser bei. Sie garantiert und regelt u.a. folgendes: den sicheren Zugang zu Trinkwasser für alle EU-Bürger, EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen, eine Risikobewertung der Wasserversorgung und auch Vorgaben zur Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum, wie z.B. in Restaurants und Kantinen. Verbraucher erhalten durch die Richtlinie deutlich mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zum Wasser. Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Gesellschaftliche Bedeutung von Trinkwasser
Die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser zu jeder Zeit und der hohe Standard der deutschen Abwasserentsorgung sind die Lebensgrundlage unserer heutigen Gesellschaft. Sie sind maßgebliche Faktoren für die hohe Lebenserwartung und wichtiger Standortfaktor für die Kommunen. Ohne Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gibt es zum Beispiel keine Baugebiete, keine Gewerbegebiete, kein Wachstum. Auch unser Wohlstand ließe sich ohne den Erhalt und Ausbau der Versorgung nicht halten. Im Branchenbild der Deutschen Wasserwirtschaft heißt es: "Für ein Leben ohne Armut in einer gesunden Umwelt und einer sich entwickelnden Wirtschaft benötigen Menschen Zugang zu Trinkwasser, Sanitärversorgung, Abwassermanagement und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen." Für moderne Zivilisationen wie uns ist die Ressource Wasser vielleicht selbstverständlich geworden, doch in einigen Ländern der Erde ist sie das nicht. Nicht alle verfügen über ein hochwertiges Trinkwasserversorgungssystem. Das soll sich ändern. In den Sustainable Development Goals (SDGs) wurde als Ziel definiert, dass bis 2030 eine nachhaltige Wasser- und Sanitärversorgung weltweit für alle sichergestellt sein soll. Außerdem sollen bis dahin die Wasserressourcen vor Verschmutzung und Übernutzung geschützt sein. Mit dazu gehört das Engagement eines jeden einzelnen. Der hohe Wert einer funktionierenden Wasserwirtschaft und des Wassers als regionales Produkt muss wieder mehr ins Bewusstsein der Gesellschaft rücken. Alle Produzenten und Konsumenten müssen die Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen.
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Infektionsschutzgesetz
Das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen″ – kurz Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sichert und überwacht die Qualität unseres Trinkwassers. Im Gesetzestext heißt es unter anderem: "Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist." Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Für die Überwachung der Trinkwasserqualität sind die Bundesländer und ihre Behörden verantwortlich.
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Kalk
Kalk (auch Calciumcarbonat) ist das Calciumsalz der Kohlensäure. Sehr kalkhaltiges Trinkwasser wird als hartes Wasser bezeichnet. Kalk hat keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Im Gegenteil: Calcium benötigen wir für den Aufbau von Knochen und Zähnen. Auch ist kalkhaltiges Wasser von gleich guter Qualität wie weicheres Trinkwasser. Es schont sogar die Wasserleitungen im Vergleich zu weicherem Wasser und macht diese langlebiger.
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Kontrollen
Trinkwasser ist eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Die Trinkwasserverordnung schreibt über 60 mit Grenz- oder Richtwerten belegte Parameter vor, auf die ein Wasser untersucht werden muss, damit es als Trinkwasser abgegeben werden darf. Die Probennahmen reichen von den sogenannten Grundwassermessstellen bis zur Entnahme am Wasserhahn. Ab dem Hausanschluss, also in allen Leitungen im Haus, ist der Eigentümer für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Auch für Eigentümer bieten Labore eine Vielzahl an Dienstleistungen an, um die Wasserqualität zu überwachen. Häufig nachgefragte Dienstleistungen im privaten Bereich sind Untersuchungen auf Legionellen oder zur Trinkwasserhausinstallation.
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Mineralien
Die Inhaltsstoffe von Trinkwasser hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielen die genutzten Wasserressourcen und die Aufbereitung eine Rolle. Das Rohwasser, also das noch nicht aufbereite Wasser, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Es gibt Wasserressourcen, die reich an Mineralien wie Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen und/oder Sulfat sind. Wenn Regenwasser versickert, lösen sich die Mineralien aus dem Untergrund. Die Menge variiert je nach Beschaffenheit des Bodens und des Gesteins. Andererseits gibt es auch Wasserressourcen, die keinen hohen Mineraliengehalt aufweisen, z.B. Oberflächenwasser aus Talsperren oder Seen. Wie reich das Trinkwasser, das am Ende aus dem Wasserhahn kommt, an Mineralien ist, hängt auch noch von der Aufbereitung ab. Eine Enthärtung etwa senkt den Mineralgehalt stark.
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Pro-Kopf-Ausgaben für Trinkwasser
Etwa 113 Euro jährlich geben wir pro Kopf im Saaeland für Trinkwasser aus. Für einen Cent erhält man somit 3,88 l Trinkwasser. Die Pro-Kopf-Ausgaben für andere Lebens- und Gebrauchsmittel sind meist deutlich höher. Zum Vergleich: für alkoholfreie Getränke geben wir etwa 215 Euro im Jahr aus. Für Brot und Getreideprodukte sind es 276 Euro, für Fleisch 300 Euro. Und das Handy kostet im Schnitt 262 Euro pro Jahr – das sind etwa 72 Cent pro Tag.
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Trinkwasserbrunnen
In Deutschland gibt es immer mehr kostenlose Trinkwasserbrunnen. Durch den Klimawandel erleben wir häufiger Hitzeperioden wie in den Sommern 2018 und 2019. Trinkwasserbrunnen insbesondere in größeren Städten und an belebten Plätzen fördern ausreichendes Trinken an heißen Tagen: Man erhält stets frisches, kühles und qualitativ hochwertiges Trinkwasser. Aufgestellt werden Trinkwasserbrunnen in der Regel von lokalen Wasserversorgern oder Kommunen.
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Trinkwasserentgelte
Warum ist manchmal von Wasserpreis und mal von Wassergebühr die Rede? Das hängt davon ab, ob ein Wasserversorgungsunternehmen zu seinen Kunden in einem privatrechtlichen Verhältnis steht oder öffentlich-rechtlich organisiert ist. Gestaltet ein Wasserversorgungsunternehmen das Lieferverhältnis zu seinen Kunden privatrechtlich aus, so kann es seinen Kunden für die Trinkwasserversorgung insbesondere Wasserpreise, Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten in Rechnung stellen. Hier ist also von Preis die Rede. In einer öffentlich-rechtlichen Organisation werden Gebühren oder Beiträge erhoben. Die Wassergebühr unterliegt konkreten gesetzlichen Vorgaben. Entgelte unterliegen einer umfassenden behördlichen und gerichtlichen Kontrolle. Welche Kontrollmechanismen greifen, hängt von der Art des Nutzungsverhältnisses ab. Für die Kalkulation der Wasserpreise bestehen in der Regel keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die für die Gebührenkalkulation geltenden Prinzipien auch auf die Kalkulation von Preisen entsprechend anzuwenden. Außerdem: Privatrechtliche Lieferverhältnisse können unabhängig von der Organisationsform gewählt werden. Das heißt, auch ein öffentlich-rechtlich organisiertes Wasserversorgungsunternehmen kann ein privatrechtliches Entgelt erheben.
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Trinkwasserpreis
Ein Liter Trinkwasser kostet durchschnittlich nur 0,3 Cent – so steht es im Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft. In diesem Preis sind sogar schon die Mehrwertsteuer und der Grundpreis für den Anschluss enthalten. Die Kosten für die Abwasserentsorgung sind dagegen kein Teil des Trinkwasserpreises. Den eigenen Trinkwasserpreis erfahren Interessierte beim lokalen Wasserversorger. Der BDEW bietet Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Service. Unter Trinkwasser-Benchmarking-Projekte in den Bundesländern | BDEW steht ein Kennzahlenvergleich als Benchmarking, durchgeführt von VEW Saar zum Download zur Verfügung.
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Trinkwasserpreisentwicklung
Seit 2005 sind die Trinkwasserpreise bundesweit durchschnittlich in gleichem Umfang gestiegen, wie die durchschnittlichen Preise aller Waren und Dienstleistungen in Deutschland – gemessen an der Inflationsrate. Insgesamt sind sie in 15 Jahren um etwas mehr als 20 Prozent gestiegen. Das bedeutet: die Trinkwasserversorger konnten die Preise im Grunde stabil halten. Zurückzuführen ist dies vor allem auf Effizienzsteigerungen, denn andere relevante Kostengrößen der Wasserversorgung sind deutlich stärker gestiegen wie zum Beispiel die Preise für Tiefbauleistungen. Auch die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst sind allein von 2008 bis 2018 um mehr als 25 Prozent gestiegen, die Trinkwasserpreise in diesem Zeitraum hingegen lediglich um knapp 13 Prozent.
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Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Pflichten der Wasserversorger und der Überwachungsbehörden. Sie bestimmt, welche mikrobiologischen und chemischen Parameter es zu untersuchen gilt – über 60 Stück – und wie häufig Trinkwasser überwacht werden muss. Nur, wenn alle 60 Grenz- und Richtwerte eingehalten sind, darf das Wasser als Trinkwasser abgegeben werden. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen im Haushalt eingehalten werden. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es "rein und genusstauglich" ist. Warum gibt es diese Verordnung? Trinkwasser ist das Lebensmittel per se – und eines der am besten kontrollierten zugleich. Es kommt für häusliche Zwecke wie Körperreinigung, Wäschewaschen oder Toilettenspülung zum Einsatz. Daher muss die Qualität des Trinkwassers in Deutschland hohen Anforderungen genügen.
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Trinkwasserverwendung im Haushalt
In Deutschland nutzen wir im Durchschnitt etwa 125 Liter Wasser pro Tag und Kopf. Dabei entfällt der größte Anteil auf die Körperpflege beim Duschen oder Baden (36 Prozent) und auf die Toilettenspülung (27 Prozent). Weitere 12 Prozent entstehen beim Wäschewaschen. Je 6 Prozent fallen beim Geschirrspülen, Putzen, dem Reinigen des Autos oder der Gartenbewässerung an. Essen und Trinken haben gerade einmal 4 Prozent Anteil an der gesamten Wassernutzung. 9 Prozent der gesamten Wassermenge werden an Kleingewerbe abgegeben.
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Virtuelles Wasser
Wir nutzen Wasser nicht nur direkt, indem es beispielsweise aus dem Wasserhahn oder der Klospülung kommt, sondern auch indirekt. Bei der Herstellung von Produkten oder beim Anbau und der Verarbeitung von Südfrüchten und Kaffee beispielsweise wird ebenfalls Wasser benötigt, auch wenn das am Ende nicht mehr sichtbar ist. Das nennt man virtuelles Wasser. Virtuelles Wasser ist besonders problematisch, wenn es aus wasserarmen Regionen der Welt in wasserreiche Regionen exportiert wird. Zum Beispiel aus Afrika, Asien oder Südeuropa ins verhältnismäßig wasserreiche Mitteleuropa. Jeder Mensch in Deutschland nutzt also zusätzlich zu seinen 125 Litern Wasser am Tag auch virtuelles Wasser, und zwar 4.000 Liter täglich. Deutschland ist damit nach den USA und Japan der drittgrößte Wasserimporteur der Welt. Virtuelles Wasser wird häufig mit dem Wasser-Fußabdruck gleichgesetzt. Zur Veranschaulichung: Ein Kilo Rindfleisch beinhaltet 15.400 Liter virtuelles Wasser, ein Smartphone 910 Liter und 214 Liter stecken in einem Kilo Tomaten. Wer seinen Wasser-Fußabdruck senken will, hat Einspar-Möglichkeiten. Während ein Blatt Papier in DIN A4 zum Beispiel 10 Liter virtuelles Wasser enthält, sind es bei einem Blatt aus Recyclingpapier nur 0,1 Liter.
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Wasser sparen
Geräte, die Wasser nutzen, und Armaturen, die Wasser abgeben, sind heutzutage bereits maximal wassersparend. So zum Beispiel Wasch- und Spülmaschinen, Perlator-Duschköpfe oder der Spülkasten der Toilette, der einen kleinen und großen Knopf je nach Spülbedarf bietet. Viel Einsparpotenzial besteht hier nicht mehr, im Gegenteil: Wird zu wenig Wasser genutzt, steigt der Bedarf Rohre und Leitungen „Durchzuspülen“ sogar, damit es nicht zu Verkeimungen im stehenden Wasser kommt - wozu wiederum mehr Wasser benötigt wird. Normaler Regelbetrieb ist also die beste Lösung. Die Ausnahme: An heißen Sommertagen und bei längeren Schönwetterphasen mit wenig Regen läuft das Wassernetz im Maximalbetrieb. Da macht es Sinn, nicht jeden Tag seinen Rasen zu bewässern oder den Pool zu befüllen. Wer hier etwas aufpasst, kann die Spitzenlast senken und so Ressourcen schonen.
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Wasserabgabe
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2019 in Deutschland 125 Liter Wasser pro Person und Tag an Haushalte und Kleingewerbe wie Bäckereien oder Arztpraxen abgegeben. Dazu zählen auch sonstige Kleinabnehmer, bei denen die Wassermenge für gewerbliche und private Nutzung nicht durch getrennte Wasserzähler erfasst, sondern über einen Hauszähler zusammen abgerechnet wird. Genauere Einblicke gewährt die Wasserstatistik des BDEW.
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Wasserhärte
Trinkwasser unterscheidet sich von Ort zu Ort – zum Beispiel in Bezug auf seine Wasserhärte. Man unterscheidet den Härtegrad in drei Stufen: hart, mittel und weich. Der Anteil der Wasserhärte umschreibt im Wesentlichen den Anteil von Calcium und Magnesium. Ist der Anteil hoch, spricht man von hartem Wasser. Dieses kann im Wasserwerk zentral enthärtet werden. In ihrer Qualität unterscheiden sich hartes und weiches Wasser nicht. Auch besteht kein Gesundheitsrisiko. Hartes Wasser jedoch hinterlässt an Gläsern und Armaturen Kalk-Ablagerungen und hat einen etwas markanteren Geschmack als weiches, neutral schmeckendes Wasser. Welchen Härtegrad das Wasser im eigenen Ort hat, erfährt man beim lokalen Wasserversorger.
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Wasserverbrauch
Wasserverbrauch ist zwar ein gebräuchlicher Begriff, der jedoch eigentlich falsch ist. Denn genau genommen verbrauchen wir das Wasser nicht, wir nutzen es. Von uns genutztes Wasser geht nicht verloren, es wird wieder aufbereitet oder es verdunstet, und kommt als Regenwasser wieder zu uns zurück. Ganz präzise spricht man daher von Wassernutzung. Eine schöne Infografik über den Kreislauf des Wassers gibt es hier: https://wiki.bildungsserver.de/klimawandel/index.php/Wasserkreislauf
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Zusammensetzung des Trinkwasserpreises
Die Trinkwasserpreise müssen sich an den tatsächlichen Kosten der Wasserversorgung orientieren. Mit dem Trinkwasserpreis dürfen die Wasserversorger die Kosten weder überschreiten, noch darf der Preis so niedrig sein, dass er die Kosten nicht deckt. Etwa 80 Prozent der Kosten sind Fixkosten, die unabhängig davon entstehen, wie viel Wasser tatsächlich durch die Leitungen fließt. Da die Wasserversorger jedoch gesetzlich dazu verpflichtet sind, Verbraucher zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser zu motivieren, ist ein bedeutender Teil des Preises abhängig von der tatsächlich genutzten Menge. Die vom Verbraucher zu zahlende Wassergebühr setzt sich aus Teilpreisen zusammen: Grundpreis plus Arbeitspreis mal Menge ergeben das, was am Ende auf der Rechnung steht.
Wert der Infrastruktur
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AVBWasserV – Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Das Verhältnis zwischen Wasserversorger und Kunde ist in einer Verordnung geregelt: Diese heißt Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Sie gilt für alle Wasserversorger und alle Kunden. In der Verordnung sind Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien festgelegt, also zum Beispiel mit welcher Beschaffenheit und welchem Druck das Wasser zu liefern ist. wer für den Hausanschluss verantwortlich ist, wie das Wasser gemessen und abgerechnet wird, wofür das Wasser verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt, gekündigt oder die Wasserlieferung eingestellt werden kann.
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Benchmarking
Wasserversorger stehen nicht miteinander im Wettbewerb. Für jedes Grundstück gibt es einen zuständigen Wasserversorger, der nicht gewechselt werden kann. Gleichzeitig sind die Wasserversorger gesetzlich verpflichtet, die Trinkwasserversorgung möglichst ressourcen- und kosteneffizient anzubieten. Ein wichtiges Instrument hierfür ist das sogenannte Benchmarking - ein Vergleich untereinander. Bundesweit gibt es unterschiedliche Benchmarking-Projekte, in denen sich die Wasserversorger in unterschiedlichen Gruppen miteinander vergleichen. Meistens sind dies Landes-Projekte, die einen Vergleich auf regionaler Ebene ermöglichen. Es gibt aber auch bundesweite Projekte, in denen sich beispielsweise der Wasserversorger großer Städte oder Vorlieferanten vergleichen. Inhaltlich werden dabei unterschiedlichste Kennzahlen betrachtet. Schwerpunkte sind Sicherheit der Versorgung, Qualität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Kundenservice. Jährlich werden individuelle Preis- und Tarifinformationsblätter der teilnehmenden Wasserversorger veröffentlicht. Auf einen Blick kann man dort alle wichtigen Informationen zu den Trinkwasserpreisen und der zugrundeliegenden Kostenstruktur des jeweiligen Wasserversorgers finden. Die Benchmarkstudie kann auf der Homepage des BDEW heruntergeladen werden Trinkwasser-Benchmarking-Projekte in den Bundesländern | BDEW
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Denitrifikation
Besonders aufwändig und teuer ist die Denitrifikation. Sie wird erforderlich, wenn zu viel Nitrat im Rohwasser enthalten ist und es kein anderes nitratärmeres Rohwasser gibt, mit dem gemischt werden kann, um die Konzentration unter den gesetzlichen Grenzwert zu senken. Nitrat-Einträge erfolgen oft durch Düngung in der Landwirtschaft. Bei der Denitrifikation wird das Nitrat im Rohwasser in der Regel mit Hilfe von Mikroorganismen entfernt.
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Diversifizierung der Wassergewinnung
Die Wasserversorger verteilen die Wassergewinnung. Das heißt sie nutzen für ihr Versorgungsgebiet unterschiedliche Ressourcen (Grundwasser, Quellen, angereichertes Grundwasser, Uferfiltrat) und verbinden ihr Netz mit anderen Wasserversorgern, um zusätzliche Ressourcen aus der Region mitzunutzen. Man spricht von Diversifizierung. So stellen sie gemeinsam auch langfristig sicher, dass immer ausreichend Wasser für uns zur Verfügung steht. Dass man auf unterschiedliche Ressourcen zurückgreifen muss, hat mehrere Gründe: Als Folgen des Klimawandels verringern sich die Niederschläge und die Temperaturen steigen. Dadurch versiegen zumindest zeitweise mehr Quellen. In der Regel geschieht das zu Zeiten, in denen man für die Wasserversorgung vergleichsweise viel Wasser benötigt: an heißen Sommertagen nach mehreren Wochen ohne Regen. Angereichertes Grundwasser hingegen ist klimawandelresistent, denn hierbei werden ausbleibende Niederschläge durch Menschenhand ausgeglichen. Das ganze Jahr über wird Oberflächenwasser z.B. aus großen Flüssen aufbereitet und versickert. So wird sichergestellt, dass unabhängig von ausbleibenden Niederschlägen immer ausreichend Grundwasser für die Wasserversorgung zur Verfügung steht.
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Eichfristen von Wasserzählern
Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) müssen Wasserzähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Derzeit besteht eine Eichfrist von 6 Jahren. Immer wieder werden kürzere Eichfristen für Wasserzähler diskutiert und gefordert. Untersuchungen widerlegen jedoch die Notwendigkeit dafür. Eine Verkürzung der Fristen führt zu hohen wirtschaftlichen und ökologischen Belastungen. Jedes Jahr Verlängerung erspart den Wechsel von rund 7 Mio. Wasserzählern.
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Energieeinsatz
1 Liter Wasser wiegt 1 Kilogramm, das heißt, dass 1 Kubikmeter Wasser (= 1.000 Liter) knapp 1 Tonne wiegt. Zum Vergleich, ein Opel Corsa wiegt gut eine Tonne. Um einen Corsa zu bewegen sind 75 PS notwendig. Im Saarland werden pro Jahr etwa 50 Mio. Kubikmeter – also Tonnen – Wasser durch das Wassernetz bewegt Entsprechend energieintensiv ist die Verteilung, auch wenn die öffentliche Wasserversorgung weniger als 1 Prozent des Energieverbrauchs der deutschen Wirtschaft ausmacht. Die Wasserversorger bemühen sich intensiv, ihren Energieeinsatz weiter zu minimieren. Das gelingt durch effizientere Pumpen und optimierte Wasserverteilung.
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Enteisenung und Entmanganung
Bei der Enteisenung und Entmanganung werden Eisen- und Manganverbindungen entfernt, damit es im Trinkwassernetz nicht zu unerwünschten Ablagerungen kommt. In der Regel wird dem Wasser dazu zunächst Sauerstoff zugeführt. So können Eisen- und Mangan in lösliche Verbindungen überführt werden. Danach wird das Wasser durch einen oder mehrere Sand- oder Kiesfilter geleitet, die das ungelöste Eisen und Mangan herausfiltern. Die Enteisenung und Entmanganung dient dem Schutz der Trinkwasserleitungen und der Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.
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Enthärtung
In Gegenden mit besonders hoher Wasserhärte wird auch bei den Wasserversorgern eine zentrale Enthärtung diskutiert. Zwar sind Kalk und Magnesium im Wasser keinesfalls schädlich, die hinterlassen aber Ablagerungen in Geräten und auf Oberflächen. Um eine Vielzahl dezentraler Enthärtungsanlagen und die damit verbundenen Risiken des unprofessionellen Betriebs zu vermeiden, können Wasserversorger eine zentrale Enthärtung vornehmen. Ein solcher Schritt ist allerdings sorgfältig abzuwägen. Er kann nämlich negative Nebeneffekte mit sich bringen: Durch weicheres Wasser können Leitungen angegriffen werden, sodass ein größerer Sanierungsbedarf entsteht, Verbundlösungen können unmöglich werden, weil die Wasserzusammensetzungen nicht zusammenpassen und weiches Wasser schlechter über längere Strecken transportiert werden kann.
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Entsäuerung
Je tiefer Niederschlagswasser im Boden versickert, desto mehr Sauerstoff wird ihm entzogen und desto größer wird der Anteil an Kohlendioxid. Durch das im Wasser gelöste überschüssige Kohlendioxid entsteht aggressive Kohlensäure, die die Wasserleitungen angreift. Zur Entfernung der Kohlensäure wird das Wasser entsäuert, sprich der pH-Wert wird erhöht. Zur Entsäuerung stehen eine ganze Reihe von Verfahren zur Verfügung, die je nach Kohlensäurekonzentration im Rohwasser angewendet werden, z.B. Gasaustausch, Laugendosierung oder Filtration über basisches Filtermaterial (z.B. Kalk). Je nach Entsäuerungsverfahren erhöht sich hierbei auch die Wasserhärte (Aufhärtung).
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Funkwasserzähler
Funkwasserzähler sind digitale Wasserzähler. Sie übertragen per Funk den Zählerstand, die Wassertemperatur und auch Fehlermeldungen. Solche Zähler helfen, die Ablesung effizienter und genauer zu gestalten. Für die Verarbeitung der Daten gelten die strengen Datenschutzregelungen der Länder.
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Genutzte Wasserressourcen
Trinkwasser wird in Deutschland zu 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser entnommen. Für die restlichen 30 Prozent greifen die Wasserversorger auf Talsperren, Flusswasser, Uferfiltrate oder künstlich angereichertes Grundwasser zurück. Die Gewinnung des Trinkwassers ist regional unterschiedlich. Das ist auch der hier gezeigten Grafik zu entnehmen. Der überwiegende Teil unseres Trinkwassers stammt im Saarland aus Grund- und Quellwasser.
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Hausanschluss
99,4 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Die Stelle, die das Verteilnetz mit den Wasserleitungen im Haus verbindet, heißt Hausanschluss. Er beginnt dort, wo er vom Verteilnetz abzweigt und endet mit der Absperrvorrichtung, die in der Regel unmittelbar vor dem Wasserzähler angebracht ist. Der Hausanschluss gehört normalerweise dem Wasserversorger und darf nicht verändert werden.
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Investitionen
Die Wasserversorger in Deutschland investieren mehr als 3 Mrd. Euro pro Jahr in die Instandhaltung, den Ausbau und die Erneuerung der Trinkwasserinfrastruktur. Die Investitionsquote der Branche liegt bei etwa 25 Prozent des Umsatzes und damit über den Investitionsquoten anderer Branchen. So gliedern sich die Investitionen auf: 61 Prozent fließen in die Sanierung und Erneuerung des Rohrnetzes. 21 Prozent werden in die Wassergewinnung, -aufbereitung und -speicherung investiert. 18 Prozent verteilen sich auf Zähler, Messgeräte, IT und sonstige Investitionen. Die großen Investitionssummen sorgen dafür, dass auch in Zukunft die hohe Qualität und Versorgungssicherheit der Trinkwasserversorgung aufrechterhalten wird.
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Kostenstruktur
Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge, die aus vielen kleinen und großen Schritten, etwa der Wassergewinnung, der Aufbereitung und Analyse im Wasserwerk, der Speicherung und der Verteilung über das Leitungsnetz in die Haushalte besteht. Dabei entstehen den Wasserversorgungunternehmen nicht nur Kosten für Bau und Betrieb der Anlagen sowie Wartung und Pflege des Rohrnetzes, sondern auch für die die Ausstattung der Labore zur Kontrolle der Wasserqualität und für den Gewässerschutz. Hinzu kommen Kosten für Energie und Personal. Die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur sind weitgehend unabhängig von den durchlaufenden Wassermengen. Der Fixkostenanteil ist hoch: Er beträgt in der Wasserversorgung durchschnittlich 70 bis 85 Prozent. Der hohe Aufwand spiegelt sich in der Kostenstruktur der Wasserversorger wider. Auf der Rechnung der Verbraucherinnen und Verbraucher aber bildet sich das nicht ab. Preise und Gebühren setzen sich in der Regel aus einem eher geringen Grundpreis und einem variablen, mengenbezogenen Anteil zusammen. Der Aufwand für die Wasserversorgung unterscheidet sich von Ort zu Ort. Zu regionalen Unterschieden führen die Rohwasserqualität, die Bodenbeschaffenheit oder die Topografie. Die Nutzungsdauer der Anlagen ist mit bis zu 80 Jahren sehr nachhaltig. Der BDEW bietet Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Service. Unter Trinkwasser-Benchmarking-Projekte in den Bundesländern | BDEW steht ein Kennzahlenvergleich als Benchmarking, durchgeführt von VEW Saar zum Download zur Verfügung.
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Nachhaltige Wassergewinnung
Nachhaltige Wassergewinnung bedeutet, dass in der Regel nur so viel Grundwasser entnommen werden soll, wie sich auf natürliche Art wieder auffüllt. Das gebieten behördliche Auflagen und Wasserrechte. Es liegt im ureigenen Interesse der Wasserversorger, die Wasserressourcen langfristig zu sichern – nachhaltige Wassergewinnung ist deshalb schon seit Jahrzehnten ein wichtiges Thema und inzwischen gelebte Praxis.
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Resilienz der Wasserversorgung
Ist ein Ausfall der Trinkwasserversorgung undenkbar? Die Wasserversorger unternehmen sehr viel, damit die Trinkwasserversorgung immer gewährleistet ist, allerdings ist auch eine Wasserversorgung auf so hohem Niveau wie in Deutschland nicht gegen Katastrophen oder unwahrscheinliche Schadensereignisse gefeit. Ereignisse wie das Hochwasser an der Ahr haben gezeigt, dass der hohe Standard der Wasserversorgung binnen weniger Momente gefährdet sein kann und die Bevölkerung nicht auf einen Ausfall dieser Infrastrukturen vorbereitet ist. Die Wasserinfrastruktur ist daher den Kritischen Infrastrukturen zugeordnet. So nennt man Infrastrukturen, deren Ausfall weitreichende negative Folgen hätte. Sie erhalten Unterstützung der Behörden und müssen sich auch selbst bestmöglich auf Krisenfälle vorbereiten. Was dazu gehört, hat die Corona-Pandemie gezeigt: Mitarbeiter von Kritischen Infrastrukturbetreibern bekamen Zugang zur Notbetreuung in Kitas und Schulen und wurden mit erhöhter Priorität geimpft. Die Wasserversorger investieren aber auch selbst in vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen gegen Gefahren, die beispielsweise von Cyberattacken, Extremwetterereignissen oder Stromausfällen ausgehen.
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Spitzenlast
Als Spitzenlast bezeichnet man eine kurzzeitig auftretende hohe Leistungsnachfrage. Bei der Trinkwasserversorgung tritt dies im Sommer ein, wenn es an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen außergewöhnlich heiß und trocken ist. Dann nutzen die Verbraucher deutlich mehr Wasser als im Durchschnitt des Jahres, beispielsweise um öfter zu duschen, den Rasen zu sprengen oder private Pools zu füllen. In den vergangenen Extremsommern lag die Spitzenlast teilweise mehr als 30 Prozent über dem Durchschnitt. In diesen für unsere Breitengrade extremen Hitze- und Trockenphasen kommt die Wasserinfrastruktur an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Einige Kommunen mussten in den vergangenen drei Sommern zum sparsamen Gebrauch von Trinkwasser aufrufen, vereinzelt wurden Gemeinden mit Tankwagen versorgt. Den Engpass stellen allerdings in aller Regel nicht fehlende Wasserressourcen dar, sondern fehlende Kapazitäten in der örtlichen Wasserinfrastruktur - Rohrleitungen oder Trinkwasserspeicher besitzen langjährige Planungs- und Betriebszeiträume und sind für Spitzenlasten ausgelegt, die den extremen Sommern der letzten Jahre in Ausnahmefällen nicht mehr genügten. Auch wenn Deutschland grundsätzlich ein wasserreiches Land ist und über ausreichend Ressourcen verfügt, sensibilisieren die Kommunen und Wasserversorgungsunternehmen daher die Verbraucher für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser.
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Trinkwassernetz
Die Länge des Trinkwassernetzes im Saarland beträgt rund 8.000 km. größeren (Haupt-)Wasserleitungen, die das Wasserwerk mit den Ortsnetzen verbinden, Druckerhöhungsanlagen, die das Wasser nach oben pumpen, wenn erforderlich, Hochbehältern, die meist aus den Hauptleitungen mit Wasser befüllt werden, und das Wasser dann in die Ortsnetze abgeben Wasserleitungen in den Ortsnetzen, die in der Regel in den Straßen verlegt sind Hausanschlussleitungen, die den Hausanschluss als Übergabepunkt des Wassers in das private Hausnetz des Eigentümers, mit der Wasserleitung in der Straße verbinden Das im Wasserwerk aufbereitetes Trinkwasser wird über die Hauptwasserleitung durch ein verzweigtes Leistungssystem bis zu jedem Hausanschluss geleitet.
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Unternehmensformen öffentlicher Wasserversorger
Die wasserrechtlichen Vorgaben geben den Kommunen einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung. Die sehr unterschiedlichen lokalen und regionalen Gegebenheiten führen zu einer vielfältigen, immer auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenen Organisation der Wasserversorgung. Grundsätzlich gibt es öffentlich-rechtliche Organisationsformen wie Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände sowie Regie- und Eigenbetriebe ebenso wie privatrechtliche Organisationsformen wie Eigengesellschaften oder Kooperationsmodelle in Form von GmbH oder AG, bei denen meist die Kommunen die Mehrheit der Anteile halten. Bundesweit sind etwa 62 Prozent der Wasserversorgungsunternehmen öffentlich-rechtlich organisiert und 38 Prozent privatrechtlich. Betrachtet man allerdings die abgegebene Wassermenge vertauscht sich diese Aufteilung: 38 Prozent der Wassermenge werden bundesweit von öffentlich-rechtlichen Wasserversorgern abgegeben und 62 Prozent von privatrechtlich organisierten Wasserversorgern. Je mehr Wasser also an Menschen und Unternehmen abgegeben wird, desto häufiger nutzen Kommunen privatrechtliche Organisationsformen für die öffentliche Wasserversorgung. In kleineren Kommunen sind dagegen eher öffentlich-rechtliche Organisationsformen üblich. Grund dafür sind Effizienzbetrachtungen: In größeren Einheiten ist oft die die Bündelung mit anderen Aufgaben (z.B. Energie-, Gas- und Wärmeversorgung, Breitband- oder Verkehrsdienstleistungen) in privatrechtlichen Organisationsformen wirtschaftlicher. Kleinere Einheiten nutzen eher öffentlich-rechtliche Organisationsformen, bei denen die Kommune die Wasserversorgung selbst oder im Verbund mit Nachbarkommunen organisiert.
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Verbundnetzstrukturen
Obwohl Deutschland ein wasserreiches Land ist, gibt es regionale Unterschiede beim Wasserdargebot. Umgekehrt konzentrieren sich Menschen und Unternehmen in Städten und Ballungsräumen. Die Wasserversorgung in diesen stark bewohnten Regionen kann nicht allein aus lokalen Quellen gedeckt werden. Große Metropolregionen und Regionen ohne ausreichende eigene Wasserressourcen benötigen deshalb für die Trinkwasserversorgung ein sogenanntes Verbundnetz. Dabei handelt es sich um ein Leitungsnetz, das Wasser aus den Gewinnungsgebieten in die Bedarfsgebiete transportiert. Verbundnetzstrukturen werden auch zur Diversifizierung der genutzten Wasserressourcen geschaffen. So dienen Verbundstrukturen nicht ausschließlich der Sicherstellung der Versorgungssicherheit in städtischen Großräumen, sondern es gibt sie auch in ländlichen Gebieten. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels wird das immer wichtiger: Ein regionaler Leitungsverbund kann dabei helfen, lokal auftretende Wasserknappheit ausgleichen.
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Wasseraufbereitung
Es gibt Regionen, in denen gefördertes Wasser, sogenanntes Rohwasser, gar nicht oder nur geringfügig aufbereitet werden muss. Es erfüllt bereits alle gesetzlichen Anforderungen und kann direkt als Trinkwasser genutzt werden. Dort, wo eine Aufbereitung notwendig ist, kommen im Wasserwerk meist Reinigungsverfahren zum Einsatz, die von der Natur abgeguckt sind und beispielsweise so wie im Boden ablaufen. Dabei sickert das Rohwasser durch Sandschichten oder wird in einem Aktivkohlefilter von unerwünschten Stoffen befreit. Technisch aufwendigere Aufbereitungsverfahren sind die Enteisenung und Entmanganung, die Enthärtung, die Entsäuerung oder die Denitrifikation.
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Wasserdruck
Damit Wasser in jedem Haus und in jedem Stockwerk mit einem kräftigen Strahl aus der Leitung sprudelt, benötigt es einen bestimmten Druck. Dieser wird über elektrische Pumpen oder über natürliches Gefälle erzeugt. Dazu werden Hochbehälter und Wassertürme in das Leitungssystem eingebunden, die den Wasserdruck regulieren. Mithilfe der Schwerkraft gelangt das Wasser dann bis in jedes Haus. Wenn auf diese Weise nicht ausreichend Wasserdruck hergestellt werden kann, wird die Verteilung durch Pumpen unterstützt.
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Wasserleitungen
Die größten Haupttransportwasserleitungen haben einen Durchmesser von bis zu 1,20 m und 1,30 m. Ansonsten haben Hauptwasserleitungen in der Regel einen Durchmesser von etwa 30 cm bis 80 cm. Im Ortsnetz haben die Leitungen nur noch einen Durchmesser zwischen 4 und 30 cm - je nach lokalen Anforderungen. Die Hausanschlussleitungen haben in der Regel einen Durchmesser von etwa 3 cm (z.B. bei Einfamilienhäusern) bis 200 cm (bei großen Anwesen und Firmen).
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Wasserrechte
Die Wasserrechte werden im Saarland vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes erteilt. Um Grundwasser zu entnehmen, braucht man Wasserrechte. Diese werden in der Regel höchstens in der Menge erteilt, in der sich das „angezapfte“ Grundwasser auf natürlichem Wege wieder auffüllt. Man spricht hier von der Grundwasserneubildungsrate. Ziel ist es, auch über die oft mehrere Jahrzehnte geltenden Genehmigungsdauern eine nachhaltige Wassergewinnung sicherzustellen. Dazu werden Vorgaben zum Messen der Grundwasserstände gemacht oder Mindestgrundwasserstände festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen. Solche Beschränkungen gibt es allerdings nicht bei jeder Erteilung eines Wasserrechts. Grund für solche Auflagen können hydrogeologische Gegebenheiten vor Ort sein.
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Wasserverluste
Wasserverluste und Messdifferenzen sind statistische Messgrößen. Man versteht darunter den Anteil des in das Rohrnetz eingespeisten Wassers, dessen Verbleib nicht erfasst werden kann. Dazu zählen tatsächliche Verluste durch Rohrbrüche, undichte Rohrverbindungen oder Armaturen sowie scheinbare Verluste, die durch Fehlanzeigen der Messgeräte oder eine unkontrollierte Entnahme entstehen. Wasserverluste lassen sich nie ganz vermeiden. Größe, Struktur, Topologie der technischen Infrastruktur, deren Zustand, Betriebsweise, Überwachungsmöglichkeiten, Instandhaltungsmaßnahmen und natürliche Umfeld-Bedingungen haben Einfluss auf die Höhe von Wasserverlusten. Das sollte man sich bei Vergleichen von Wasserverlusten in unterschiedlichen Kommunen immer vergegenwärtigen – ohne eine umfassende Betrachtung der individuellen Umstände lassen sich keine seriösen Schlussfolgerungen aus Vergleichen ziehen.
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Wasserversorgungsunternehmen
In Deutschland ist die öffentliche Wasserversorgung als Daseinsvorsorge im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert. Im Grundgesetz ist geregelt, dass die Kommunen für die öffentliche Wasserversorgung zuständig sind. In den Landeswassergesetzen ist festgelegt, dass die Städte und Gemeinden diese Aufgabe auch zusammen mit anderen Kommunen erfüllen können oder andere Dritte damit beauftragen dürfen. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Konstellationen: von Kommunen, die die Aufgabe komplett selbst übernehmen über Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in Form von Zweckverbänden oder gemeinsam unterhaltenen Vorlieferanten bis hin zu privaten Unternehmen, die von Kommunen mit der öffentlichen Wasserversorgung beauftragt wurden. In ganz Deutschland gibt es rund 5.800 Wasserversorgungsunternehmen. 41 davon haben ihren Sitz im Saarland.
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Wasserzähler
Der Wasserversorger misst die verbrauchte Wassermenge eines Kunden mit Hilfe eines geeichten Wasserzählers. Dabei muss die einwandfreie Messung gewährleistet sein. Der Wasserversorger bestimmt Art, Größe und Anbringungsort der Wasserzähler und sorgt dafür, dass sie präzise funktionieren. Die Wasserzähler gehören dem Wasserversorger und dürfen nicht beschädigt werden. Kunden müssen sie beispielsweise vor Schmutz und Frost schützen.
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Zählerablesung
Die Zählerstände werden vom Wasserversorger oder – wenn es so vorgesehen ist – vom Kunden selbst regelmäßig abgelesen. Dafür müssen die Wasserzähler gut zugänglich sein. Erhält der Wasserversorger keinen Zugang zum Zähler oder übermittelt der Kunde keinen Zählerstand, darf der Wasserversorger den Wert schätzen. In der Regel werden heute folgende Ableseverfahren eingesetzt: Ein Ableser kommt in jedes Haus und liest die Zähler ab. Die Kunden lesen ihren Zähler selbst ab und melden dem Wasserversorger den Zählerstand per QR-Code, per Online-Formular, telefonisch oder per Postkarte. Moderne Funkwasserzähler werden fernausgelesen. Dazu fährt ein Mitarbeiter des Wasserversorgers mit dem Fahrrad oder Auto durch alle Straßen des Versorgungsgebietes und liest mit einem Empfangsgerät automatisiert den Zählerstand ab.
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Zuständigkeit der Wasserversorger
Die Wasserversorger sind zwar Experten zu allen Fragen rund um das Trinkwasser, aber ihre Zuständigkeit ist an einigen Stellen gesetzlich begrenzt. Für alle Leitungen, Anlagen und Armaturen hinter dem Hausanschluss ist – mit Ausnahme des Wasserzählers – der Hauseigentümer verantwortlich. Im Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) wird die Trinkwassernotversorgung geregelt. Denn im Krisen- oder Katastrophenfall besteht die Gefahr, dass die öffentliche Wasserversorgung nicht im bekannten Umfang aufrechterhalten werden kann. Mit der Notversorgung werden der überlebenswichtige Wasserbedarf und die Abwendung gesundheitlicher Gefahren gesichert. Dies ist Aufgabe von Bund und Ländern. Es gibt über 5.000 Trinkwassernotbrunnen und -quellen, die zur Notversorgung eingesetzt werden könnten. Es handelt sich um leitungsnetzunabhängige Anlagen, die so liegen, dass sie leicht zugänglich sind und die Wege für die Bevölkerung nicht unzumutbar lang werden. Das Vorhalten von Löschwasser ist Aufgabe der Kommunen und gesetzlich von der Aufgabe der Trinkwasserversorgung getrennt. Die Wasserversorger sind gesetzlich nicht verpflichtet, die erforderliche Löschwasservorhaltung über das öffentliche Wassernetz sicherzustellen. Dennoch halten die Wasserversorger das erforderliche Löschwasser oft aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz vor.
Wert der Ressourcen
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EU-Wasserrahmenrichtlinie
Seit 2000 müssen sich alle Gesetze, Vorgaben und Maßnahmen rund um unser Wasser im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie bewegen. Deren oberster Grundsatz lautet: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Die Richtlinie soll u.a. „zu einer ausreichenden Versorgung mit Oberflächen- und Grundwasser guter Qualität beitragen, wie es für eine nachhaltige, ausgewogene und gerechte Wassernutzung erforderlich ist“. Außerdem hat sie die wesentliche Reduzierung der Grundwasserverschmutzung und den Schutz der Hoheitsgewässer und der Meeresgewässer als weitere Ziele. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist inzwischen weitgehend in deutsches Recht umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden auch weitere EU-Richtlinien wie die Grundwasserrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die Trinkwasserrichtlinie oder die Kommunalabwasserrichtlinie zum Beispiel in das deutsche Wasserhaushaltsgesetz, die Oberflächengewässerverordnung, die Grundwasserverordnung, die Trinkwasserverordnung oder das Düngegesetz und die Düngeverordnung übertragen.
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Gewässerschonende Landwirtschaft
100% des Trinkwassers wird im Saarland aus Grundwasser gewonnen. Der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen ist daher von großer Bedeutung. Nitrat, Phosphat und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sowie Arzneimitteln belasten die Gewässer. Die ökologische Landwirtschaft ist darauf ausgerichtet, im Einklang mit der Natur zu wirtschaften und die Umwelt zu schonen. Im Ökolandbau passen die Landwirte die Wirtschaftsweise in besonderem Maß an Boden- und Klimabedingungen an und wählen in der Regel Feldfrüchte und Fruchtfolgen aus, die das Grundwasser schützen. Der Ökolandbau leistet hier einen wichtigen Beitrag zum Grundwasserschutz. Viele Wasserversorgungsunternehmen unterstützen Projekte und Ansätze des ökologischen Landbaus. Hierzu zählen das Anlegen von Streuobstwiesen und mehrjähriger Blühflächen oder auch die biotopgerechte Pflege und Nutzung von Grundstücken. Ein weiteres Thema mit Gewässerschutzrelevanz ist der Anbau von Energiepflanzen: Bis 2018 hatte sich nach Angaben der Bundesregierung die Anbaufläche für Silomais aufgrund der EEG-Förderung auf 2,2 Mio. Hektar erhöht. Die bekannten Umweltprobleme des Maisanbaus, zum Beispiel die Belastung des Grundwassers durch intensive Düngung und Herbizid-Einsatz, belasten die Diskussion um klimaschonende Biogasanlagen. Es gibt allerdings echte gewässerschonende Alternativen, die derzeit noch viel zu wenig genutzt werden: Die „Durchwachsene Silphie“ – eine Energie- und Futterpflanze – führt zu einer geringeren Nitratbelastung der angebauten Flächen bei einem vergleichbaren Energieertrag wie Mais. Sie ist außerdem bienenfreundlich und verursacht wenig ackerbaulichen Aufwand.
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Klimawandel
Zunehmende Extremwetterereignisse wie Hochwasser und Hitzewellen stellen die Wasserversorgung vor große Herausforderungen. Besonders die außergewöhnlichen Hitze- und Trockenzeiten der Sommer 2018 und 2019 haben einen deutlich erhöhten Wasserbedarf hervorgerufen. Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) war 2018 das wärmste Jahr seit Beginn der deutschlandweiten Wetterbeobachtung im Jahr 1881. Außerdem war es zusätzlich ein extrem trockenes Jahr. Es war über 2°C wärmer als im langjährigen Mittel der Jahresdurchschnittswerte. Niederschläge waren im Vergleich zu vorher rund 30 Prozent weniger. Dies führte dazu, dass sich weniger Grundwasser neu bildete und damit die nutzbaren Wasserressourcen schrumpften, was bis heute zu spüren ist. Auch das Jahr 2020 fiel wieder unter die drei wärmsten seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Wasserversorger stellen sich auf längere Trocken- beziehungsweise Hitzeperioden ein, in denen es zeitweise einen sehr großen Wasserbedarf gibt. Das bedeutet vor allem große Herausforderungen in Sachen Infrastruktur, denn diese muss immer auf die auf die Spitzenlasten ausgelegt sein. In den nächsten Jahren werden deshalb Investitionen in Millionenhöhe nötig sein, um die Wasserinfrastruktur zu ertüchtigen und auszubauen. Gleichzeitig muss sich ein Bewusstsein für einen nachhaltigen Gebrauch der Ressource Wasser herausbilden. Außerdem gewinnt die konsequente Umsetzung des Vorrangs der Trinkwasserversorgung vor anderen Wassernutzungen zunehmend an Bedeutung.
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Ressourcen schonen für Zuhause
Die Wasserressourcen schonen können normale Wassernutzer vor allem im Garten: Halten Sie den Niederschlägen den Weg ins Grundwasser offen. Versiegelte Flächen leiten das Wasser in die Kanalisation und damit letztlich ins Meer – es steht dem Grundwasser nicht mehr zur Verfügung. Halten Sie den Boden offen, vermeiden Sie Beton und Asphalt und begrünen Sie Ihren Garten mit an das hiesige Klima angepassten Arten. Vor allem in Zeiten der sogenannten „Spitzenlast“ (verlinken) hilft es, auf regelmäßiges Befüllen von Pools und das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten. Letztere erholen sich in der Regel wieder von der Trockenheit. Auch der Einbau von Zisternen zur Nutzung des Regenwassers ist in „normalen“ Sommern eine sinnvolle Maßnahme - in langen regenarmen Perioden bleiben diese aber auch leer und entlasten die Wasserinfrastruktur genau dann nicht, wenn es am nötigsten wäre.
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Schadstoffbelastung
Wo Menschen leben und arbeiten, hinterlassen sie Spuren. Alle produzierten Stoffe gelangen je nach Abbaubarkeit auf verschiedensten Wegen und in unterschiedlichsten Konzentrationen letztlich auch wieder in die Umwelt. Spurenstoffe, die wir in unseren Gewässern finden, lassen sich häufig auf die zivilisatorische Entwicklung einer Gesellschaft und der damit oftmals verbundenen Verbesserung der Lebensqualität zurückführen. Allerdings müssen wir das nicht einfach hinnehmen: Wir können gezielt versuchen, den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt und damit auch die Gewässer zu vermeiden – dies möglichst schon an der Quelle.
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Spurenstoffe
Spurenstoffe sind Stoffe, die in sehr geringen Mengen in der Umwelt und im Wasser vorkommen. In den vergangenen Jahren sind die sogenannten anthropogenen organischen Spurenstoffe in den Fokus gerückt. Als solche werden chemische Verbindungen bezeichnet, die vom Menschen direkt oder indirekt verursacht werden und im Bereich weniger Mikrogramm oder Nanogramm pro Liter im Wasser nachgewiesen werden können. Zu den organischen Spurenstoffen zählen beispielsweise Pestizide, Arzneimittel, Industrie- und Haushaltschemikalien oder künstliche Süßstoffe. Unser Trinkwasser kann dennoch uneingeschränkt genutzt werden, ist hygienisch einwandfrei und sicher. Moderne Analyseverfahren sind durch immense technologische Fortschritte der vergangenen Jahre in der Lage, immer geringere Konzentration von Spurenstoffen im Wasser nachzuweisen. So können wir heute einen Würfel Zucker im Bodensee nachweisen. Auch, wenn an diesem Beispiel deutlich wird, wie gering diese Konzentrationen sind, gehören Spurenstoffe dennoch nicht in unser Wasser. Die Wasserversorger fordern das sogenannte Verursacherprinzip, was bedeutet: Wer Spurenstoffe in die Umwelt und damit auch die Gewässer einbringt, muss zumindest an der Aufbereitung/Reinigung des Wassers finanziell beteiligt werden. Um den Eintrag von Spurenstoffen in unsere Gewässer zu reduzieren, kann auch jeder einzelne einen Beitrag leisten: Dosieren Sie Waschmittel sparsam, verzichten Sie auf Pestizide bei der Gartenarbeit und entsorgen Sie Medikamente niemals in der Toilette. Über das Abwasser gelangen die Spurenstoffe in die Kläranlagen. Aktuelle Anlagen können Spurenstoffe nicht vollständig entfernen. Dafür ist eine sogenannte Vierte Reinigungsstufe nötig, die das Abwasser zusätzlich mittels Aktivkohle und/oder Ozonung aufbereitet. Der Ausbau von Kläranlagen mit einer Vierten Reinigungsstufe ist jedoch teuer, der zusätzliche Bedarf an Energie und Betriebsmitteln belastet außerdem wieder die Umwelt. Deshalb gilt hier: Vermeiden statt Entfernen.
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Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: Wer verschmutzt, zahlt auch den Schaden oder hat Maßnahmen zu ergreifen, ihn zu beheben. Trotzdem wird das Verursacherprinzip nicht immer konsequent umgesetzt, häufig, weil sich Interessen überlagern. Ein Beispiel dafür sind teure Denitrifikationsanlagen. Diese Anlagen werden von den Wasserversorgern gebaut und von den Kunden finanziert, obwohl die Einträge überwiegend durch Düngung verursacht werden. Es entspricht ebenfalls nicht dem Verursacherprinzip, wenn Kläranlagenbetreiber besondere Reinigungsstufen zum Herausfiltern von Arzneimittelwirkstoffen bauen und Abwasserkunden diese über ihre Abwassergebühren finanzieren müssen, obwohl beide keine Arzneimittel in Verkehr gebracht haben.
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Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung
Gesetzlich ist klar geregelt: Die öffentliche Wasserversorgung hat bei der Nutzung der Gewässer Vorrang. Denn sie ist zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und dient dem Wohl der Allgemeinheit. Doch bei dieser gesetzlichen Regel handelt es sich lediglich um einen Grundsatz. Jeden Tag treffen in ganz Deutschland Behörden Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Gewässer, auf den Schutz der Gewässer und auf die Wasserversorgung haben. Bei diesen Entscheidungen müssen sie unterschiedliche Interessen gegeneinander abwägen. Nicht immer geschieht das so, wie es die Gesetze vorsehen und im Sinne des oben genannten Grundsatzes. Dazu kommt, dass auch die wasserwirtschaftlichen Grundprinzipien – das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip – oft nicht konsequent berücksichtigt werden. Und so führen viele kleine Entscheidungen dazu, dass die Gewässer im Ganzen nicht so nachhaltig bewirtschaftet werden, dass sie ohne Einschränkungen langfristig für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zur Verfügung stehen. Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung bleibt ein wichtiger Grundsatz, der aber zu oft von anderen Interessen überlagert wird.
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Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundprinzip wasserwirtschaftlichen Handelns. Es prägt das gesamte Wasserrecht. Es ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung, weil es die Gewässer als Bestandteil des Naturraums langfristig sichern soll, indem verhindert wird, dass Gefahren für die Gewässer überhaupt entstehen. Konkret erkennbar ist die Umsetzung des Vorsorgeprinzips beispielsweise bei der Genehmigung von Wasserrechten. Diese dürfen die Grundwasserneubildungsmengen nicht überschreiten. So werden die Ressourcen langfristig gesichert. Auch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten folgt dem Vorsorgeprinzip: Hier werden von vornherein Aktivitäten verboten, die das Grundwasser gefährden könnten. Allerdings wird das Vorsorgeprinzip bei anderen Gewässerschutzfragen vernachlässigt. Dazu zählen vor allem die Minimierung von Nitrateinträgen in das Grundwasser oder die Vermeidung von Spurenstoffeinträgen in die Umwelt.
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Wasserentnahmeentgelt
In Deutschland gibt es in fast allen Bundesländern – Ausnahmen sind Hessen, Thüringen und Bayern – sogenannte Wasserentnahmeentgelte. Bei Wasserentnahmeentgelten handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Abgabe, die für die Entnahme von Wasser an das Land zu entrichten ist. Die Höhe der Abgaben und die abgabepflichtigen Wasserentnahmen variieren von Bundesland zu Bundesland.Aktuell sind im Saarland 7 Cent pro pro Kubikmeter (6 Cent ermäßigt) zu entrichten. Wird das entnommene Wasser lediglich zur Kühlung verwendet ist die Entnahme nochmals günstiger. Außerdem sind einige Wasserentnahmen ganz von der Zahlung des Wasserentnahmeentgelts befreit beispielsweise solche zur Wasserkraftnutzung und zur landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Bewässerung. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt muss das Saarland zum Gewässerschutz vor allem zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung einsetzen.
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Wasserrecht
Die Regeln bezüglich unseres Wassers sind im deutschen Wasserrecht festgelegt. Zentraler Baustein ist das das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Es bestimmt, wem die Gewässer gehören, wer sie nutzen darf und wie sie bewirtschaftet werden. Das betrifft Grundwasser, Flüsse und Seen und das Meer, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie den Hochwasser- und Gewässerschutz. Das WHG ist auch die Grundlage für wichtige Verordnungen wie die Abwasserverordnung (AbwV), die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV). Das WHG regelt allerdings nicht jedes Detail. Im Gegenteil lässt es den Bundesländern einigen Gestaltungsspielraum. Im Saarland gibt es daher das Saarländische Wassergesetz (SWG) Dort sind zum Beispiel der Umgang mit Schutzzonen an Flüssen oder der sparsame Umgang mit Wasser geregelt. Die Gestaltungspielräume für Deutschland und seine Bundesländer sind durch die europäischen Vorgaben in den letzten Jahrzehnten kleiner geworden.
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Wasserressourcen
188 Milliarden Kubikmeter – also 188 Billionen Liter – Süßwasser stehen uns in Deutschland zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um einen Topf, der mit jeder Entnahme leerer wird, sondern um ein Kreislaufsystem. In unserer Klimazone erneuern sich unsere Süßwasservorräte durch Niederschläge. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu bewerten, wie nachhaltig das Verhältnis Süßwasservorrat zu Wasserentnahmen ist. Die europäische Statistikbehörde Eurostat sieht keine Probleme für die Wasservorkommen, wenn weniger als 20 Prozent der verfügbaren Menge genutzt wird. In Deutschland wurden 2016 insgesamt 13,5 Prozent des verfügbaren Süßwasservorkommens genutzt – für die öffentliche Wasserversorgung waren es sogar nur 2,8 Prozent. Energieerzeuger und die Industrie- und Bergbauunternehmen, also die nicht-öffentliche Wasserversorgung, nutzen 10,7 Prozent der Wasservorkommen. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren allerdings mit jedem stillgelegten Atom- und Kohlekraftwerk zurückgehen, da die Energieversorger große Wassermengen entnehmen, um ihre Anlagen zu kühlen.
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Wasserschutzgebiete
Um Gewässer vorbeugend zu schützen, werden Wasserschutzgebiete von den oberen Wasserbehörden ausgewiesen. Wasserschutzgebiete sollen das Grundwasser vor schädlichen Verunreinigungen schützen. Wasserschutzgebiete sind in der Regel in drei Schutzzonen unterteilt, in denen unterschiedliche Nutzungsbeschränkungen festgelegt und Grundwasser gefährdende Handlungen untersagt werden können: Zone I: Der Bereich unmittelbar um die Wassergewinnungsanlage – den Brunnen oder die Quelle – muss vor jeglichen Verunreinigungen geschützt werden. Häufig ist dieser umzäunt. In der Zone I ist überhaupt keine Flächennutzung erlaubt. Zone II: Diese Zone wird in der Regel so groß festgelegt, dass das Grundwasser 50 Tage braucht, um von der Außengrenze der Zone II bis zur Wassergewinnungsanlage zu fließen. Auch in Zone II sind in der Regel viele Tätigkeiten untersagt, um den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Zone III: Diese größte Zone soll das gesamte ober- und unterirdische Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage, sprich das gesamte dem Brunnen oder der Quelle zufließende Grundwasser erfassen. Wasserschutzgebiete werden von den Wasserversorgern beantragt. Die Wasserbehörde wägt die Interessen aller Betroffenen im Gebiet ab – zum Beispiel Kommunen, Landwirte, Betriebe – und bestimmt dann ob und in welcher Größe die Schutzzonen eingerichtet werden. Auch die Nutzungsbeschränkungen und Ausgleichsmaßnahmen werden nach dieser Abwägung festgelegt.
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